Offenlegung möglicher Interessenskonflikte
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02.12.2008
Freiwillige Selbstverpflichtung entsprechend den
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für
Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP).
In: Zeitschrift f. Kinder- und Jugendpsychiatrie 34,4: 303-305
(2006)
Ein möglicher Interessenkonflikt im Sinne der Uniform Requirements for Manuscripts Submitted to Biomedical Journals der ICMJE (International Committee of Medical Journal Editors) besteht immer dann, wenn ein Autor finanzielle oder persönliche Beziehungen zu Dritten hat, deren Interessen vom Manuskript positiv oder negativ betroffen sein könnten. In Bezug auf materielle Interessenkonflikte wären dies u.a. finanzielle Verbindungen zu Unternehmen, deren Produkte im Artikel unmittelbar oder mittelbar berührt sind. Ein solches Unternehmen wäre etwa eine Pharmafirma, die ein im Manuskript genanntes Medikament (bzw. ein nicht namentlich genanntes Medikament aus einer im Manuskript genannten Medikamentengruppe), oder auch ein Konkurrenzprodukt, herstellt oder vertreibt. Unter finanziellen Verbindungen sind beispielsweise zu verstehen: Beschäftigungsverhältnisse, Beratungstätigkeiten, Aktienbesitz, Honorare für Vorträge, Reisekostenübernahmen, Studienunterstützungen oder andere Drittmittel. Nichtmaterielle Interessenkonflikte liegen zum Beispiel vor, wenn persönliche, akademische, politische oder religiöse Meinungen oder Verbindungen zu Befangenheit führen. Sie können auch in Verbindungen zu Dritten bestehen, deren wirtschaftliche oder ideelle Belange durch den Artikel berührt werden (Partnerschaft, familiäre Beziehungen etc.). Diese Erklärung bezieht sich auf die Gegenwart und die vergangenen fünf Jahre. Für die Frage, ob ein Interessenkonflikt vorliegt, ist nicht entscheidend, ob ein Autor glaubt, dass er von der finanziellen oder immateriellen Beziehung in seiner Urteilsbildung auch tatsächlich beeinträchtigt wurde.
In den letzten fünf Jahren hatte Dipl.-Psych. Piero Rossi:
- Vortragshonorare
Ja, indes keine Honorare von pharmazeutischen Firmen. - Industriegesponserte Vortragsreihen
Nein - Klinische Prüfungen
Nein - Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Beiräten von
pharmazeutischen Unternehmen
Nein - Aktienbesitz und Beteiligungen an pharmazeutischen
Firmen
Nein
In den letzten fünf Jahren hatte Dr. med. M. Winkler:
- Vortragshonorare
Ja, für Veranstaltungen der Selbsthilfe bzw. Symposien. Teilweise wurden hier auch Fördergelder der Pharmaindustrie bzw. der Krankenkassen und anderen Sponsoren für die Finanzierung der Gesamtveranstaltung genutzt. - Industriegesponserte Vortragsreihen
Nein - Klinische Prüfungen
Nein - Mitgliedschaften in wissenschaftlichen Beiräten von
pharmazeutischen Unternehmen
Nein - Aktienbesitz und Beteiligungen an pharmazeutischen
Firmen
Nein
